Wurzeln und Gründung

1967/68 – Beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend gründete sich ein Filmausschuss  und versteht sich als Filmabspielring in mehreren Jugendheimen in Köln. 1972 – Gründung des Filmclub BDKJ Köln-Brück

1975 – der bisher nicht rechtsfähige Verein FILM CLUB BDKJ Köln wurde zu einem rechtsfähigen Verein „jugend film club köln“ umgewandelt und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Aus der ersten Satzung von 1975:

2 Abs. 2 Der Verein hat die Aufgabe, die Medienerziehung durch Beratung und Betreuung von Jugendfilmclubs, Institutionen der Kinder- und Elternarbeit sowie pädagogische Einrichtungen o.ä. zu fördern.
2 Abs. 4 zu streichen ist: soll jedoch in erster Linie die Jugendarbeit des Bundes der deutschen katholischen Jugend auf Pfarr- und Stadtebene unterstützen

1976 – „Der Jugendwohlfahrtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 7.4.1976 Ihrem Antrag vom 29.10.1975 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe für den Stadtbereich Köln gemäß § 9 …zugestimmt.“ Stadt Köln – Der Oberstadtdirektor – Dienststelle Jugendamt Schaevenstr. 1b – Hochachtungsvoll im Auftrage: Schmidgen, Leiter des Jugendamtes

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